Achtung: Handlungsbedarf für Webshop-Betreiber
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) umsetzt. Dieses Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Shops, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung zu beginnen, da die Implementierung je nach Umfang der notwendigen Änderungen zeitaufwändig sein kann.
Durch die rechtzeitige Anpassung von Webshops an die gesetzlichen Anforderungen stellt man nicht nur die Einhaltung der Vorschriften sicher, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für eine breitere Zielgruppe und fördert somit die Inklusion.
Egal, ob Sie noch am Anfang stehen oder mitten im Optimierungsprozess sind: Wir unterstützen Sie auf jedem Level Ihrer E-Commerce-Entwicklung. Das Audit ist der perfekte Einstieg, um Ihre Plattform auf die nächste Stufe zu heben.